01 Meisterprüfung
Jünger als 24 Monate
Ab erfolgreicher Meisterprüfung läuft die Frist. Antrag muss innerhalb 24 Monate gestellt werden — danach verfällt der Anspruch endgültig.
Förderung · Baden-Württemberg
10 % der Gründungskosten, max. 10.000 €. Frist 24 Monate nach Meisterprüfung. Wir helfen bei Antrag, L-Bank-Finanzierung und Kombination mit Gründungszuschuss + AVGS.

Vier Voraussetzungen
01 Meisterprüfung
Ab erfolgreicher Meisterprüfung läuft die Frist. Antrag muss innerhalb 24 Monate gestellt werden — danach verfällt der Anspruch endgültig.
02 Handwerksart
Zulassungspflichtiges Handwerk (A) oder zulassungsfreies Handwerk (B1). Handwerksähnliche Berufe (B2) sind ausgeschlossen — auch wenn der Antragsteller Meister ist.
03 Standort BW
Standortbezogen. Auch Zuzugs-Meister aus NRW, Bayern oder anderen Bundesländern können fördern, wenn der Karlsruher Betrieb tatsächlich entsteht.
04 Form
Drei Wege gefördert: Neugründung, Nachfolge-Übernahme (z.B. von altem Karlsruher Meister ohne Nachfolger), Beteiligung an bestehendem Handwerksbetrieb.
Rechenbeispiele
| Szenario | Gründungskosten | MGP-Anteil | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Klein: Solo-Elektriker | 30.000 € | 3.000 € | Werkstatt-Anmietung, Erstausstattung, Erstbestand Material |
| Mittel: SHK mit 2 Mitarbeitern | 60.000 € | 6.000 € | Inkl. Servicewagen, Werkzeug, erste Personal-Vorlauffinanzierung |
| Groß: Bauunternehmen Übernahme | 150.000 € | 10.000 € (Maximum) | Übernahme-Preis, Baufahrzeuge, Lager-Logistik |
24 Monate Frist
Antrag rechtzeitig stellen — sonst verfällt die MGP BW

Förder-Stack
MGP BW ist nur eine von drei möglichen Quellen. Wir bündeln den Antrag und sortieren die Reihenfolge — damit nichts verfällt.
Quelle 1
Bis 10.000 € Tilgungszuschuss über L-Bank-Starthilfe. Standortbezogen, 24-Monats-Frist nach Meisterprüfung.
Quelle 2
Bundesagentur für Arbeit. Bei ALG-I-Anspruch ≥ 150 Tagen Restanspruch. 6 Monate ALG-I + 300 € Sozialversicherungs-Pauschale, optional weitere 9 Monate.
Quelle 3
Bis zu 120 Unterrichtseinheiten Coaching, vom Arbeitsamt finanziert. Wir sind nicht AVGS-Träger — empfehlen aber Karlsruher Partner für die Beratungs-Phase.
Förder-Stack · MGP · L-Bank · AVGS
MGP BW, Gründungszuschuss und AVGS lassen sich kombinieren. Wir prüfen welche Quellen für dich offen sind und sortieren die richtige Reihenfolge.
FAQ
10 % der förderfähigen Gründungskosten, max. 10.000 €. Wer den Maximalbetrag will, braucht Gründungskosten ab 100.000 €. Tilgungszuschuss zur L-Bank-Starthilfe.
Jungmeister in den ersten 24 Monaten nach Meisterprüfung. Gründung, Übernahme oder Beteiligung an Handwerksbetrieb der HwO Anlage A oder B1. NICHT B2 (handwerksähnlich).
NRW fördert bis 16.000 € (BW max. 10.000 €). NRW-Förderung ist Direktzuschuss, BW-Förderung ist Tilgungszuschuss zur L-Bank-Finanzierung. Standortbezogen — Zuzugs-Meister sind förderfähig.
Ja. Eintragung in Handwerksrolle (HWK Karlsruhe oder zuständige HWK) ist Voraussetzung. Erst danach L-Bank-Antrag mit MGP-Modul.
Gründungszuschuss (Bundesagentur für Arbeit, ALG-I-Bezieher) und MGP BW sind kombinierbar. Plus AVGS für Beratung. Drei Quellen — wir helfen bei Reihenfolge und Antrag.
Tilgungszuschuss wird verrechnet, sobald Geschäftsbetrieb aufgenommen und L-Bank-Darlehen läuft. Typisch 2-4 Monate nach Meisterprüfung + Eintragung.
Förderung ist standortbezogen. Wenn dein Betrieb in BW gegründet/übernommen wird (Anmeldung bei HWK Karlsruhe, Sitz BW), bekommst du MGP BW — auch ohne BW-Wohnsitz vor Gründung.
HWK Karlsruhe Starter-Center berät kostenlos. L-Bank Hotline für Finanzierungs-Modul. Wir bündeln den Prozess: HWK + L-Bank + dein Steuerberater + Marketing-Setup parallel.